Welche Papiere brauche ich zum heiraten?

In einem Rechtsstaat kann nichts ohne Papiere ablaufen und so müssen Sie sich leider auch vor Ihrer Hochzeit mit dem ein oder anderem Schreibkram befassen. Unterlagen sind gerade für die standesamtliche, aber auch für die kirchliche Trauung von Nöten. Am besten ist, Sie legen sich vor den Terminen bereits alles zurecht, damit Sie nicht in letzter Minute in Panik ausbrechen, weil sie das ein oder andere vergessen haben. Auch wenn Papierkram lästig ist und Sie als frisch Verliebte nicht sonderlich interessiert – er muss sein!


Zuerst einmal sollte man wissen, dass man in Deutschland auf alle Fälle standesamtlich heiraten muss. Diese Zeremonie verläuft meistens weniger feierlich, dafür werden hier aber rechtliche Angelegenheiten geregelt.

Erst danach kann man kirchlich heiraten. Am besten ist, Sie vereinbaren dafür einen Termin beim Standesamt. Dort können Sie dann alles weitere besprechen und fragen, falls noch etwas unklar sein sollte.

Standardfall oder Sonderfall?

Jedes Standesamt geht erst einmal vom Standardfall aus, wenn sich Verlobte miteinander vermählen wollen. Das heißt, dass bisher noch keiner der beiden verheiratet war, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kinderlos und volljährig ist. In diesem Fall müssen Sie zum Standesamt einen Identitätsnachweis, wie zum Beispiel den Reisepass oder Ihren Personalausweis mitnehmen.

Daneben ist noch die Abstammungsurkunde und die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Familienregisters erforderlich, sofern man nicht an dem Ort heiratet, in welchem man geboren ist. Ansonsten kann man auf diese Formalitäten verzichten.

Ist der Hauptwohnsitz von einem der beiden Verliebten in einer anderen Stadt, so wird außerdem eine Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamts zur Vorlage verlangt. Dieses Dokument darf höchstens einen Monat alt sein. Sofern Ihre Eltern in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1958 oder in den neuen Bundesländern nach dem 3.10.1990 geheiratet haben und kein Familienbuch geführt wird, ist die Abstammungsurkunde vorzulegen.

Sollte jemand von Ihnen einen akademischen Grad besitzen, muss auch hierfür ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden. Je nachdem, ob man nicht zu dem Standardfall gehört, kann der Papierkram noch etwas aufwändiger werden.

Wenn bei einem von Ihnen zutrifft, dass er eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, im Ausland geschieden wurde, nicht in Deutschland geboren wurde, adoptiert wurde, ein minderjähriges Kind hat, schon einmal verheiratet war, ein Kind aus einer früheren Lebensgemeinschaft hat, minderjährig ist oder mit seinem Verlobten zusammen ein voreheliches Kind hat, gilt dies als Sonderfall. Hierfür sollten sie unbedingt beim zuständigen Standesamt nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Was brauche ich für die kirchliche Trauung?

Für die kirchliche Trauung benötigt man ebenso einige Papiere. Wichtig ist hier, dass man eine Taufurkunde besitzt, ein Firmungszeugnis hat, den Personalausweis vorlegt und eine amtliche Bescheinigung zur Eheschließung vom Standesamt vorlegen kann.

Wer sich fernab seiner Heimatgemeinde vermählen lässt, benötigt darüber hinaus noch eine schriftliche Erlaubnis seines Gemeindepfarrers, sofern man von einem anderen Pfarrer getraut werden möchte. Wenn einen hingegen der eigene Pfarrer in einer anderen Kirche vermählen soll, wird die Erlaubnis des dortigen Pfarrers unbedingt benötigt.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man als Brautpaar bereits sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein Gespräch mit dem Pfarrer sucht und alles Notwendige regelt.