Standesamtliche Hochzeit
Jedem Brautpaar steht es frei, ob es sich kirchlich trauen lassen möchte oder nicht. Pflicht zur Anerkennung der Eheschließung ist allerdings die Vermählung auf dem Standesamt. Deswegen ist das Standesamt auch die erste Anlaufstelle, wenn man sich dazu entschlossen hat, zu heiraten. Dabei muss man aber auch so einiges beachten.
Die Anmeldung
Eine Anmeldung zur Eheschließung können die Verlobten frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin einreichen. Vorgenommen werden muss eine solche Anmeldung entweder am Wohnort der Braut oder des Bräutigams.
Auch wenn man in einem anderen Standesamt getraut werden möchte, muss man zuerst den Weg über das eigene Standesamt gehen. Mit diesem kann man dann alles Weitere besprechen und klären. Allerdings muss man dann auch damit rechnen, dass man die Anmeldegebühr zur standesamtlichen Trauung gleich zwei Mal bezahlen muss, denn schließlich übernehmen beide Standesämter die Bearbeitung Ihres Antrags.
Nicht vergessen sollte man bei der Anmeldung zur standesamtlichen Hochzeit auch die wichtigen Unterlagen und Dokumente. Da es hier von Standesamt zu Standesamt Unterschiede geben kann, sollte man entweder vorsorglich alle möglichen Papiere mitnehmen oder sich vorher mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen und nachfragen.
Trauung in einem anderen Standesamt
Was den Termin anbelangt, so kann man zwar frühestens sechs Monate vor der Trauung eine Anmeldung beim Standesamt erwirken, aber man sollte sich dann auch so früh wie möglich darum kümmern, denn sonst kann es sein, dass der Wunschtermin nicht mehr frei ist.
Wer möchte, dass nicht nur seine kirchliche Trauung, sondern auch die Vermählung auf dem Standesamt etwas ganz Besonderes wird, kann sich in Zeitungen inspirieren lassen und ein Standesamt in ganz Deutschland heraussuchen. So kann man gleich einen Urlaub damit verbinden und kann sich fernab des Trubels Daheim trauen lassen.
Möchte man Freunde, enge Bekannte und Verwandte bei der standesamtlichen Trauung dabei haben, sollte man sich darüber erkundigen, wie groß das Trauzimmer ist und welche Übernachtungsmöglichkeiten es für die Anwesenden gibt. Fragen Sie am besten in ansässigen Hotels, Restaurants und Kurverwaltungen nach.
Verschiedene Möglichkeiten der standesamtlichen Trauung
War es früher noch üblich, dass man bei der Trauung auf dem Standesamt mindestens zwei Trauzeugen dabei hatte, die die Heiratsurkunde auch unterschrieben haben, so ist dies heute keine Pflicht mehr. Wer möchte, kann aber dennoch Trauzeugen mit zur standesamtlichen Hochzeit nehmen.
Die Bedingungen, welche ein Trauzeuge erfüllen muss, sind die Volljährigkeit, der Besitz eines gültigen Ausweises und die Kenntnis der deutschen Sprache. Zudem muss der Trauzeuge dazu im Stande sein, der Trauung körperlich und geistig folgen zu können.
Heute gibt es beim Heiraten viel mehr Möglichkeiten als früher. So ist eine standesamtliche Hochzeit zwar Pflicht, aber man benötigt lediglich den Standesbeamten, so dass man auch außerhalb des Standesamtes verheiratet werden kann. Der gewählte Ort muss sich aber im Bezirk des Beamten befinden.
Möglich sind beispielsweise die Trauung auf einem Dampfer, in einem Museum oder in einer Parkanlage. Informieren Sie sich aber rechtzeitig und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem zuständigen Standesbeamten.
Mittlerweile besteht auch die Option, im Ausland zu heiraten. Dafür benötigt man allerdings eine Vielzahl von Unterlagen. Dafür können Sie Ihr Standesamt um Rat bitten und sich auch bei der weiteren Organisation helfen lassen.