Der Ehevertrag

Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zum Thema Ehevertrag. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Wir versuchen jetzt, die Frage näher zu erläutern.

Der Ehevertrag

Ist die Ehe nicht schon Vertrag genug? Natürlich reicht für die Eheschließung das standesamtliche Siegel und das „Ja-Wort“, aber wer verschiedene Regeln auf dem Papier festhalten möchte, um im Fall der Fälle auf Nummer sicher zu gehen, kann natürlich einen Vertrag darüber abschließen. In Deutschland werden die vertraglichen Regelungen für die Ehe Ehevertrag genannt. Ganz allgemein herrscht in Deutschland die Vertragsfreiheit. Es ist also möglich, sich in nahezu allen Dingen vertraglich an etwas zu binden. Allerdings gibt es natürlich auch ein paar gesetzliche Ausnahmen, die zum Schutz der Vertragspartner nicht in den Vertag aufgenommen werden dürfen. Ansonsten könne alle gewünschten Regelungen in den Ehevertrag aufgenommen werden. Einzige Bedingung beim Abschluss eines Ehevertrages ist die notarielle Beurkundung. Der Notar soll als unabhängiger Beobachter eingesetzt sein und so auf Fehler hinweisen. Wenn der Ehevertrag nicht beurkundet ist, ist er hinfällig! Die Inhalte können, wie schon beschrieben, frei gewählt werden. Diese Inhalte sind dann natürlich auch nach Vertragsschluss und Beurkundung bindend, also rechtskräftig. Der häufigste Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist die Regelung im Falle einer Scheidung. Hierfür stehen den Vertragspartnern verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Die wahrscheinlich wichtigste ist die Regelung der gemeinsamen Güter.

Zugewinngemeinschaft

Generell ist es so, dass beide Ehepartner ihre Güter in die Ehe einbringen. Alles ist dann in Besitz und Eigentum der Ehepartner. Dazu zählen das gesamte Vermögen, Immobilien, Hausstand, etc. Der Gewinn, der aus diesen Gütern erwirtschaftet wird, gehört auch beiden Ehepartnern und müsste im Scheidungsfall aufgeteilt werden. Für diese Zugewinngemeinschaft können natürlich Ausnahmen festgelegt werden. Ist ein Ehepartner beispielsweise selbstständig und rechnet mit hohen Zugewinnen, möchte er diese im Scheidungsfall vermutlich ungern teilen und müsste sie deshalb im Ehevertrag ausschließen.

Gütertrennung

Die Gütertrennung ist das Extrem in die andere Richtung. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner die Vermögensgegenstände, die in vor der Ehe besessen hat und alle Zugewinne im Scheidungsfall. Es wird genau differenziert, was wem gehört. So gibt es dann im Scheidungsfall nahezu keine Probleme. Lediglich der gemeinsame Hausrat bleibt unberührt und muss bei einer Scheidung geteilt werden. Weitere Inhalte im Ehevertrag könnten beispielsweise die Versorgungsregelung, Unterhaltsregelung oder sonstige Regelungen sein.

Versorgungsregelung

Die Versorgungsregelung betrifft die Rentenzeit. Wenn die Ehepartner geschieden sind, kann es zu einer Ausgleichszahlung von den Renten kommen, die während der gemeinsamen Zeit erwirtschaftet wurden. Natürlich kann es im Ehevertrag anders geregelt werden.

Unterhaltsregelung

Im Falle der Scheidung ist für gemeinsame Kinder Unterhalt zu zahlen. Natürlich kann auch diese Regelung im Ehevertrag verändert werden.

Sonstige Regelungen

Neben den „Standardregelungen“ kann sich jedes verheiratete Paar auch eigene Regeln in den Ehevertrag schreiben lassen. Hierzu können vielerlei Dinge gehören. So lässt sich zum Beispiel der Kinderwunsch vertraglich festhalten, auch die Anzahl der Kinder und wann die Kinder in etwa geboren werden soll. Zusätzlich kann beispielsweise die gemeinsame Zeit vertraglich geregelt werden, die in der Woche zusammen verbracht werden soll. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Allerdings ist hier natürlich die Frage, ob solche Regelungen sinnvoll sind.

Ausnahmen

Keine Regel ohne Ausnahme: Natürlich gibt es auch einen Inhalt im Ehevertrag, der keine Auswirkung hat und somit nichtig ist. Die Ausnahme betrifft vor allem die Lastenverteilung nach der Ehe. Ein geschiedener Ehepartner darf dabei nicht mit allen Lasten allein gelassen werden. Häufigstes Beispiel sind hier die gemeinsamen Kinder. Trotz einer etwaigen Regelung im Ehevertrag, muss ein Ehepartner nicht alle Kosten alleine Tragen. Es muss ein angemessener Ausgleich gegeben sein und das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden. Vorsicht: Wenn eine solche Regelung festgehalten ist, kann der gesamte Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nicht sein. Des Weiteren ist auf die Situation bei Abschluss des Ehevertrages zu achten. Auch hier kann es passieren, dass der Vertrag nichtig ist, weil die Frau bei Abschluss schwanger war. Fragen sie in diesem Fall beim Notar nach.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Eheverträge lohnen sich immer dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob die Ehe für immer halten wird. Natürlich ist die Frage, ob man mit einer solchen Vermutung in die Ehe starten sollte und daher einen Ehevertrag abschließt. Im Fall der Fälle kann ein Ehevertrag jedoch für beide Seiten eine wichtige Grundlage sein, um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Wichtig ist ein Ehevertrag, der die Gütertrennung enthält, vor allem dann, wenn einer der Partner ein Gewerbe führt und hier haftbar gemacht werden kann. Um seinen Ehepartner zu schützen, sollten beide die Gütertrennung vereinbaren, damit im Falle einer Insolvenz zumindest die gemeinsamen Güter (bzw. die des Ehepartners) nicht für die Haftung herangezogen werden können. Trotz Gütertrennung kann man natürlich eine Regelung für die Scheidung finden, die eine Aufteilung nach Zugewinngemeinschaft ermöglicht.

Fazit Eheverträge sind ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bieten sie natürlich eine gewisse Sicherheit, auf der anderen Seite stellen sie aber auch einen kleinen Vertrauensbruch dar. In bestimmten Fällen sollte man aber auf jeden Fall zum gegenseitigen Schutz einen Ehevertrag abschließen.