Kirchliche Trauung

Damit eine Ehe in Deutschland rechtskräftig wird, muss sich das Paar der standesamtlichen Trauung unterziehen. Ob es zusätzlich noch kirchlich heiraten möchte, muss es für sich selbst entscheiden. In jedem Fall muss zuerst die standesamtliche Hochzeit erfolgen, bevor man die kirchliche Trauung feiern kann. Allerdings ist es auch möglich, beide Trauungen an einem Tag zu vollziehen. Dafür muss man aber schon enormes Glück haben, damit man den Termin so legen kann.


Die Trauung durch einen freischaffenden Theologen

Wer aus seiner Kirchlichen Trauung etwas ganz Besonderes machen möchte, der kann auch einen freischaffenden Theologen mit der Trauung beauftragen. So wird es einem möglich, neben der Kirche auch auf einem Dampfer oder im Grünen zu heiraten.

Am besten ist es, wenn sich das verlobte Ehepaar über die Möglichkeiten mit dem zuständigen Pfarrer austauscht. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn einer der beiden Partner bereits aus der Kirche ausgetreten ist. In diesem Fall muss man dann trotzdem nicht auf die Kirchliche beziehungsweise christliche Trauung verzichten.

Den Ort für diese Art der Trauung kann man selbst festlegen, allerdings muss sich das Brautpaar dann auch selbst darum kümmern und alles weitere organisieren. Da freischaffende Theologen aber meistens schon viel Erfahrungen haben, können sie einem vielleicht den ein oder anderen Ratschlag geben.

Positiv bei dieser Kirchlichen Trauung ist, dass man nicht in der Kirche sein muss und auch keine Dokumente vorlegen muss.

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Die Trauung in der Kirche

Noch immer traditionell ist die Vermählung in der Kirche, wobei ein christlicher Gottesdienst abgehalten wird. Für die Kirchliche Trauung werden allerdings einige Dokumente benötigt, die man rechtzeitig beim zuständigen Pfarrer einreichen muss. Neben dem Personalausweis wird so auch der Taufschein, der Konfirmationsschein, die Heiratsurkunde oder die schriftliche Anmeldung der Eheschließung verlangt.

Die katholische Trauung

Wenn man sich kirchlich trauen lassen möchte, kann man sich immer noch aussuchen, ob man eine katholische oder aber eine evangelische Trauung haben möchte.

Wenn man gemeinsam katholisch heiraten möchte, ist es sehr sinnvoll, schon einige Monate vor der Hochzeit das Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger zu suchen. Dabei werden dann die anderen Termine zur weiteren Absprache und der genaue Heiratstermin festgelegt.

Pflicht bei der katholischen Trauung ist nach wie vor, dass das Ehepaar von zwei Trauzeugen begleitet werden muss. Katholisch trauen lassen kann sich ein Ehepaar aber nur dann, wenn beide Partner katholisch sind und nicht aus der Kirche ausgetreten sind.

Noch heute gilt die katholisch geschlossene ehe vor Gott als unauflösbar. Durch den Segen der Kirche gilt die Trauung vor Gott als besiegelt. Da der Ehe in der katholischen Kirche ein besonderer Stellenwert zukommt, muss das Ehepaar vor der kirchlichen Trauung entsprechende Dokumente vorlegen, die beweisen, dass sie ledig sind und vorher noch nicht verheiratet waren.

Sofern einer der beiden Partner schon mal katholisch geheiratet hat, muss zunächst beim katholischen Ehegericht ein Antrag auf die Annullierung eingereicht werden. Bis dieser bearbeitet ist, kann es aber sehr lange dauern.

Die evangelische Trauung

Ebenso wie bei der katholischen Trauung sollte man sich rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrer in Verbindung setzen, um alles weitere gemeinsam klären zu können.

Das Besondere an der evangelischen Kirche ist, dass man auch katholisch sein kann. Die evangelische Kirche ist um einiges freier und hält nicht an alten Grundsätzen fest. Ob einer der Partner oder beide katholisch sind, spielt hier keine Rolle.

Ebenso liegt ein großer Unterschied zur katholischen Trauung darin, dass man nicht zwangsweise zwei Trauzeugen zur Hochzeit mitnehmen muss. Selbstverständlich kann man dies aber gerne tun. Aber auch der Stellenwert, den die evangelische Trauung einnimmt, ist vollkommen anders als bei der katholischen Trauung.

Die Ehe gilt hier nach der Standesamtlichen Trauung bereits als rechtsgültig und wird durch die Kirchliche Trauung nur noch um den Segen Gottes erweitert.