Wenn zwei Menschen sich lieben, möchten sie meistens eine richtige Familie mit Nachwuchs gründen. Es kann aber auch sein, dass Nachwuchs nicht oder noch nicht geplant war und oftmals steht man dann vor der Frage, ob man wegen der Schwangerschaft heiraten soll.
Früher waren Verliebte auf Grund gesellschaftlicher Vorurteile dazu gezwungen, den Bund fürs Leben einzugehen, sobald feststand, dass die Partnerin schwanger ist. Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, wurden häufig als Bastard beschimpft. Doch heute ist das anders und Kinder werden in der Gesellschaft auch dann akzeptiert, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Manche würden sich überrumpelt fühlen und es gar nicht wollen, dass man nur auf Grund einer Schwangerschaft heiratet, für andere wiederum ist die Schwangerschaft ein sehr schöner Grund, zu heiraten. Wenn man sich für die Hochzeit entscheidet und bei der Braut schon ein kleines Bäuchlein sichtbar ist, sollten entsprechende Vorkehrungen beim Brautkleid getroffen werden. Auf keinen Fall sollte man sein Bäuchlein verstecken, sondern es mit einem passenden Brautkleid gekonnt in Szene setzen. Schließlich soll jeder der Hochzeitsgäste sehen, dass es bald noch ein freudiges Ereignis geben wird. Wenn man das Brautkleid aussucht, sollte man die Fachverkäuferin aber auf die Schwangerschaft hinweisen, denn bis zum Termin der Hochzeit muss dieses in der Größe genau angepasst werden.
Die Hochzeit bei einer bestehenden Schwangerschaft kann viele Vorteile haben. Beispielsweise erhält das Baby bei der Geburt dann automatisch den Nachnamen des Brautpaares. Bei unverheirateten Paaren bekommt es den Nachnamen der Mutter, es sei denn, man lässt eine Änderung vornehmen. Wem es zu viel Stress ist, die Hochzeit zu organisieren und mit den Nebenwirkungen der Schwangerschaft zurecht zu kommen, kann auch so verfahren, dass in der Schwangerschaft nur die standesamtliche Trauung vorgenommen wird und man dann zum Beispiel ein Jahr nach der Entbindung noch mal kirchlich heiratet.