Weitere Inhalte könnten beispielsweise die Versorgungsregelung, Unterhaltsregelung oder sonstige Regelungen sein.
Die Versorgungsregelung betrifft die Rentenzeit. Wenn die Ehepartner geschieden sind, kann es zu einer Ausgleichszahlung von den Renten kommen, die während der gemeinsamen Zeit erwirtschaftet wurden. Natürlich kann es im Ehevertrag anders geregelt werden.
Im Falle der Scheidung ist für gemeinsame Kinder Unterhalt zu zahlen. Natürlich kann auch diese Regelung im Ehevertrag verändert werden.
Neben den "Standardregelungen" kann sich jedes verheiratete Paar auch eigene Regeln in den Ehevertrag schreiben lassen. Hierzu können vielerlei Dinge gehören. So lässt sich zum Beispiel der Kinderwunsch vertraglich festhalten, auch die Anzahl der Kinder und wann die Kinder in etwa geboren werden soll. Zusätzlich kann beispielsweise die gemeinsame Zeit vertraglich geregelt werden, die in der Woche zusammen verbracht werden soll. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Allerdings ist hier natürlich die Frage, ob solche Regelungen sinnvoll sind.
Keine Regel ohne Ausnahme: Natürlich gibt es auch einen Inhalt im Ehevertrag, der keine Auswirkung hat und somit nichtig ist.
Die Ausnahme betrifft vor allem die Lastenverteilung nach der Ehe. Ein geschiedener Ehepartner darf dabei nicht mit allen Lasten allein gelassen werden. Häufigstes Beispiel sind hier die gemeinsamen Kinder. Trotz einer etwaigen Regelung im Ehevertrag, muss ein Ehepartner nicht alle Kosten alleine Tragen. Es muss ein angemessener Ausgleich gegeben sein und das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden.
Vorsicht: Wenn eine solche Regelung festgehalten ist, kann der gesamte Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nicht sein.
Des Weiteren ist auf die Situation bei Abschluss des Ehevertrages zu achten. Auch hier kann es passieren, dass der Vertrag nichtig ist, weil die Frau bei Abschluss schwanger war. Fragen sie in diesem Fall beim Notar nach.
Eheverträge lohnen sich immer dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob die Ehe für immer halten wird. Natürlich ist die Frage, ob man mit einer solchen Vermutung in die Ehe starten sollte und daher einen Ehevertrag abschließt. Im Fall der Fälle kann ein Ehevertrag jedoch für beide Seiten eine wichtige Grundlage sein, um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Wichtig ist ein Ehevertrag, der die Gütertrennung enthält, vor allem dann, wenn einer der Partner ein Gewerbe führt und hier haftbar gemacht werden kann. Um seinen Ehepartner zu schützen, sollten beide die Gütertrennung vereinbaren, damit im Falle einer Insolvenz zumindest die gemeinsamen Güter (bzw. die des Ehepartners) nicht für die Haftung herangezogen werden können. Trotz Gütertrennung kann man natürlich eine Regelung für die Scheidung finden, die eine Aufteilung nach Zugewinngemeinschaft ermöglicht.
Eheverträge sind ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bieten sie natürlich eine gewisse Sicherheit, auf der anderen Seite stellen sie aber auch einen kleinen Vertrauensbruch dar. In bestimmten Fällen sollte man aber auf jeden Fall zum gegenseitigen Schutz einen Ehevertrag abschließen.