Ist die Ehe nicht schon Vertrag genug? Natürlich reicht für die Eheschließung das standesamtliche Siegel und das "Ja-Wort", aber wer verschiedene Regeln auf dem Papier festhalten möchte, um im Fall der Fälle auf Nummer sicher zu gehen, kann natürlich einen Vertrag darüber abschließen. In Deutschland werden die vertraglichen Regelungen für die Ehe "Ehevertrag" genannt.
Ganz allgemein herrscht in Deutschland die Vertragsfreiheit. Es ist also möglich, sich in nahezu allen Dingen vertraglich an etwas zu binden. Allerdings gibt es natürlich auch ein paar gesetzliche Ausnahmen, die zum Schutz der Vertragspartner nicht in den Vertag aufgenommen werden dürfen. Ansonsten könne alle gewünschten Regelungen in den Ehevertrag aufgenommen werden. Einzige Bedingung beim Abschluss eines Ehevertrages ist die notarielle Beurkundung. Der Notar soll als unabhängiger Beobachter eingesetzt sein und so auf Fehler hinweisen. Wenn der Ehevertrag nicht beurkundet ist, ist er hinfällig!
Die Inhalte können, wie schon beschrieben, frei gewählt werden. Diese Inhalte sind dann natürlich auch nach Vertragsschluss und Beurkundung bindend, also rechtskräftig.
Der häufigste Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist die Regelung im Falle einer Scheidung. Hierfür stehen den Vertragspartnern verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Die wahrscheinlich wichtigste ist die Regelung der gemeinsamen Güter.
Generell ist es so, dass beide Ehepartner ihre Güter in die Ehe einbringen. Alles ist dann in Besitz und Eigentum der Ehepartner. Dazu zählen das gesamte Vermögen, Immobilien, Hausstand, etc. Der Gewinn, der aus diesen Gütern erwirtschaftet wird, gehört auch beiden Ehepartnern und müsste im Scheidungsfall aufgeteilt werden.
Für diese Zugewinngemeinschaft können natürlich Ausnahmen festgelegt werden. Ist ein Ehepartner beispielsweise selbstständig und rechnet mit hohen Zugewinnen, möchte er diese im Scheidungsfall vermutlich ungern teilen und müsste sie deshalb im Ehevertrag ausschließen.
Die Gütertrennung ist das Extrem in die andere Richtung. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner die Vermögensgegenstände, die in vor der Ehe besessen hat und alle Zugewinne im Scheidungsfall. Es wird genau differenziert, was wem gehört. So gibt es dann im Scheidungsfall nahezu keine Probleme. Lediglich der gemeinsame Hausrat bleibt unberührt und muss bei einer Scheidung geteilt werden.
(Versorgungsregelungen, Unterhaltsregeln, sonstige Regelungen, Ausnahmen)